AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Mag. phil. Urszula Bossowska als Auftragnehmerin (im Folgenden „Sprachdienstleisterin“ genannt), die die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Sprachdienstleisterin nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich anerkannt wurden.

  2. Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen und Dolmetschen wie auch die Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.

  3. Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle beauftragten Tätigkeiten nach bestem Wissen, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und rechtzeitig durchzuführen.

  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Sprachdienstleisterin bereits zum Zeitpunkt der Angebotserstellung mitzuteilen,

    1. wofür und in welchem Zielland er die Übersetzung zu verwenden beabsichtigt, z. B. ob sie

      • nur der Information,

      • der Veröffentlichung,

      • als Werbung,

      • für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,

      • oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, für den eine besondere Übersetzung der Texte durch die Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist.

    2. welche Stil- und Terminologieanforderungen zu erfüllen sind (insbesondere falls firmeninterne Richtlinien bestehen).

  5. Der Auftraggeber hat der Sprachdienstleisterin, soweit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, relevante Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, z. B.:

      • firmeninterne Terminologielisten,

      • bereits bestehende Übersetzungen,

      • technische Unterlagen,

      • Anschauungsmaterial,

      • Schulungsmaterial,

      • WWW-Adressen,

      • Referenztexte.

  6. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Sprachdienstleisterin.

  7. Wird der Zweck einer Übersetzung der Sprachdienstleisterin nicht bekannt gegeben, so hat die Sprachdienstleisterin die Übersetzung nach ihrem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.4.1) auszuführen.

  8. Übersetzungen sind von der Sprachdienstleisterin, sofern nichts anderes vereinbart, in einfacher Ausfertigung per E-Mail zu liefern.

  9. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für Mängel, die sich aufgrund sprachlicher und terminologischer Ungenauigkeiten des Ausgangstextes sowie aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern ergeben, ist eine diesbezügliche Haftung der Sprachdienstleisterin ausgeschlossen.

  10. Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin und Vertragspartnerin des Auftraggebers.

  11. Die Sprachdienstleisterin hat auch nach Auftragsannahme ein Rücktrittsrecht. Stellt sich nach erfolgter Auftragsannahme heraus, dass die Übersetzung aus Gründen, die bei der Auftragsannahme nicht absehbar waren, nicht erbracht werden kann, informiert die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber unverzüglich davon.

  12. Der Name die Sprachdienstleisterin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.

  13. Der Auftragsgegenstand umfasst nicht die Prüfung, ob die im Rahmen der Übersetzung gewählte Wortwahl geeignet ist, die vom Auftraggeber gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder die nicht gewünschten Rechtsfolgen auszuschließen. Eine solche Tätigkeit kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der mit jenen Rechtsordnungen vertraut ist, die der übersetzte Text berührt.

2. Preise, Ausfertigung und Zahlung 

  1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart, nach der Preisliste, die die Sprachdienstleisterin auf Ihrer Website veröffentlicht. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Auftraggeber jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

  2. Übersetzungen werden nach der Anzahl der Zeilen des zu übersetzenden Ausgangstextes berechnet. 1 Zeile = 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Etwaige im Text vorhandene Zahlen, Eigennamen usw. wie auch alle weiteren Anschläge, die zwar nicht übersetzt wurden, jedoch als Teil des Auftrages getätigt wurden, werden wie normale Übersetzungen in Rechnung gestellt.

  3. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Preis nach Anzahl der Wörter berechnet. Es gilt der auf der Website der Sprachdienstleisterin genannte Wortpreis.

  4. Leistungen, die aufwändiger als eine einfache Textverarbeitung sind, werden nach Vereinbarung verrechnet.

  5. Als Berechnungsbasis für Dolmetscherleistungen gilt der jeweilige Stundensatz.

  6. Der bei der Angebotserstellung genannte und vom Auftraggeber akzeptierte Preis gilt grundsätzlich als Endpreis. Dieser Endpreis wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber unverzüglich davon verständigen. Ein Angebotspreis gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie.

  7. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

  8. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.

  9. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein prozentuelles Honorar einer Erstübersetzung verrechnet, mindestens jedoch 40%.

  10. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die vorab zu vereinbaren sind.

  11. Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, so stellt die Sprachdienstleisterin alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.

  12. Die Leistungen der Sprachdienstleisterin sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Leistung und laut Rechnung zur Zahlung fällig. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage die Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

  13. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Wurden zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin Teilzahlungen vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin bei Zahlungsverzug berechtigt, die Arbeit an den bei liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für sie und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.

  14. Beim Zahlungsverzug ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Übersetzung sowie die beigestellten Unterlagen zurückzubehalten. Es werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnspesen verrechnet. Darüber hinaus sind eventuell anfallende Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

3. Lieferung 

  1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Sprachdienstleisterin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben (Fixgeschäft). Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der Sprachdienstleisterin, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.

  2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

  3. Eine Vorverlegung der Lieferfrist nach der Beauftragung ist generell nicht möglich bzw. mit Mehrkosten für die schnellere Bearbeitung verbunden und nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Sprachdienstleisterin möglich. Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, weil eine Vorverlegung der Lieferfrist nicht möglich ist, so stellt die Sprachdienstleisterin alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.

  4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in elektronischer Form (per E-Mail). 

  5. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

  6. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Sprachdienstleisterin. Die Sprachdienstleisterin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

4. Höhere Gewalt

  1. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. für die bereits erbrachten Leistungen zu geben.

  2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Abbruch der Kommunikationsmittel, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Sämtliche Mängelrügen betreffend die Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

  2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Sprachdienstleisterin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung des Vertrags.

  3. Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Bei geringfügigen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

  4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

  5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Sprachdienstleisterin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorenkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Sprachdienstleisterin ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein von der Sprachdienstleisterin in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

  6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.7 und 5.5.

  7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel. 

  8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. 

  9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

  10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

  11. Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.6 sinngemäß. 

  12. Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.7 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird. 

  13. Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail etc.) besteht keine Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (z.B. Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht ein grobes Verschulden der Sprachdienstleisterin vorliegt. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig.

  14. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Sprachdienstleisterin verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.


 

6. Widerrufsrecht für Verbraucher 

  1. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, hat er das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gemäß § 3 Z 2 FAGG oder außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts des Verbrauchers ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Sprachdienstleisterin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktritts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

  2. Bei Widerruf wird die Sprachdienstleisterin alle Zahlungen, welche sie vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Sprachdienstleisterin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

  3. Wünscht der Verbraucher, dass die Sprachdienstleisterin vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Verbraucher die Sprachdienstleisterin zur vorzeitigen Vertragserfüllung auffordern und ein diesbezügliches Verlangen schriftlich erklären (§ 10 FAGG). 

  4. Tritt der Verbraucher gemäß § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er ein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG erklärt hat, und hat die Sprachdienstleisterin hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, hat der Verbraucher einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von der Sprachdienstleisterin bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin. 

  2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen, wie z.B. Literatur oder Skripten, bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

  3. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories, Terminologielisten und Skripten u. Ä. sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum der Sprachdienstleisterin. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten und Skripten u. Ä. an den Auftraggeber auf seinen Wunsch stellt einen Zusatzauftrag dar, der durch den Auftraggeber zu vergüten ist.

  4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – ein Eigentum des Auftraggebers.

8. Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

  2. Der Auftraggeber hält die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos.

9. Verschwiegenheitspflicht 

  1. Die Sprachdienstleisterin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihr Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet die Sprachdienstleisterin nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

11. Schriftform


 

  1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.

     

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

  1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

  2. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  3. Alle in vorliegenden AGB nicht beschriebenen Fälle regeln die Vorschriften des AGBG.

 

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